Dem ist im Rahmen der Kostenverteilung Rechnung zu tragen. 7. Die Klage ist somit – soweit noch pendent – hinsichtlich deren Antragsziffer 2 gutzuheissen. Im Übrigen – betreffend die Antragsziffer 3.1 und die Eventualantragsziffer 3.2 – ist mangels eines schutzwürdigen Interesses nicht darauf einzutreten (Art. 59 Abs. 1 ZPO e contrario). 8.