6.3 Sowohl die Antragsziffer Ziff. 3.1. (Übertragungsgebot) als auch die Eventualantragsziffer 3.2 (Löschungsgebot) beziehen sich auf das schweizerische Markeneintragungsgesuch Nr. aa/2019 bzw. die daraus resultierende Marke. Es wird zu klären sein, ob die Klägerin hinsichtlich dieser Rechtsschutzersuchen über ein schutzwürdiges Interesse verfügt, andernfalls es an einer Sachurteilsvoraussetzung fehlt und auf die Ersuchen nicht eingetreten werden kann. Die Beklagte beanspruchte am 20. März 2019 Schutz für Dienstleistungen in den Klassen 35 und 45 für eine schweizerische Marke «A.__-B.__» (KB 9).