Zwar entsteht das Markenrecht nach Art. 5 MSchG erst mit der Eintragung im Register. Indes besteht die Möglichkeit, klageweise die Übertragung von Marken bereits im Anmeldungsstadium zu verlangen (Urteil 4A_297/2020 vom 7. September 2020 [zur Publikation vorgesehen] E. 3.2.1 m.w.H.). Hinsichtlich der Voraussetzung des schutzwürdigen Interesses wird auf Vorstehendes verwiesen (siehe vorstehende E. 3).