Fusion; Übertragung, Kauf und Finanzierung von Gesellschaften; Begleitung bei der Zertifizierung; Entwicklung, Verkauf und Einrichtung von Softwarelösungen für die Geschäftsführung und Entscheidfindung (KB 5). Die Beklagte sei somit in denselben Bereichen tätig wie die Klägerin.