Die Beklagte sei am 26. Januar 2017 ins Handelsregister eingetragen worden (KB 5). Deren Inhaber, Geschäftsführer und einziger Zeichnungsberechtigter sei D.__. Bereits am 24. Oktober 2016 (KB 8) habe dieser seine Einzelfirma A.__-B.__ (pma), D.__, im Handelsregister eintragen lassen. Am 20. Februar 2019 sei diese Einzelfirma infolge Aufgabe der Geschäftstätigkeit gelöscht worden (KB 8). Der statutarische Zweck der GmbH werde im Handelsregister mit nahezu identischen Worten wie derjenigen der Einzelfirma umschrieben: Beratung im Bereich der Unternehmensführung und Geschäftsentwicklung; finanzielle Strukturierung; Fusion; Übertragung, Kauf und Finanzierung von Gesellschaften;