F. Mit verfahrensleitendem Schriftstück vom 12. Oktober 2020 ersuchte das Obergericht Nidwalden beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) um Einsicht in die Verfahrensakten bezüglich Gesuch Nr. aa/2019. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2020 kam das IGE dem Ansuchen nach und schickte das Aktenheft beilageweise in Kopie zu. Mit prozessleitender Verfügung vom 23. Oktober 2020 wurde den Parteien unter Kenntnisgabe der edierten Akten des IGE Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 2. November 2020 nahm die Klägerin diese Gelegenheit wahr; die Beklagte liess sich nicht vernehmen.