4. Zufolge Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege werden die Kosten für die Rechtsvertretung des Berufungsklägers in der Höhe von Fr. 2'745.55 vorerst auf die Staatskasse genommen. Der Berufungskläger ist zur Nachzahlung verpflichtet, sobald er dazu in der Lage ist. Der Anspruch des Kantons verjährt zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Die Gerichtskasse Nidwalden wird angewiesen, Rechtsanwältin Niedrist Fr. 2'745.55 zu bezahlen.