Die Gerichtskasse Nidwalden wird angewiesen, Rechtsanwältin Niedrist Fr. 2'745.55 zu bezahlen. Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 1'500.– festgesetzt und ausgangsgemäss dem Berufungskläger auferlegt. Zufolge Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege werden die Gerichtskosten vorerst auf die Staatskasse genommen. Der Berufungskläger ist zur Nachzahlung verpflichtet, sobald er dazu in der Lage ist. Der Anspruch des Kantons verjährt zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens.