Zur Arbeit in Stans gelangte er jeweils mit dem Fahrrad, ohne dass ein Problem mit dem Transport von Unterrichtsmaterial bestanden hätte. Auch die zeitliche Unregelmässigkeit der Arbeitseinsätze wurde hinreichend gewürdigt, wurden dem Berufungskläger darum doch einerseits Kosten für die auswärtige Verpflegung zugestanden, andererseits aufgezeigt, dass der potentielle Arbeitsort Alpnach gut erschlossen ist. Selbstredend liesse sich der Tagesablauf des Berufungsklägers mittels Verwendung eines privaten Verkehrsmittels in zeitlicher Hinsicht optimieren.