Reichen die vorhandenen Mittel nicht aus, um diesen Standard aufrecht zu erhalten, haben Kinder und Ehegatten Anspruch auf den gleichen Lebensstandard. Die Unterhaltsberechnung erfolgt anhand der zweistufig-konkreten bzw. der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung (Urteil des Bundesgerichts 5A_311/2019 vom 11. November 2020 E. 6.6 [zur Publikation vorgesehen]). Zweistufig bedeutet, dass zuerst der konkrete Bedarf (aller Personen) dem Gesamteinkommen gegenübergestellt und alsdann der rechnerische Überschuss ermessensweise – im Regelfall nach grossen und kleinen Köpfen – auf die unterhaltsberechtigten Kinder und die Ehegatten verteilt wird.