Die Parteien sind sich einig, dass die Mutter mit C.__, solange der vorliegende Teilvergleich gilt, nur mit dem Einverständnis des Vaters nach Russland reist. Eine anderslautende Besuchs- und Ferienrechtsregelung sei der einvernehmlichen Absprache der Parteien unter Berücksichtigung der Wünsche und des Wohls von C.__ vorzubehalten."