Die Parteien haben sich beim Auszug des Ehemannes bereits über die Zuweisung des Inventars und Mobiliars für die Dauer des Getrenntlebens geeinigt. 4. Elterliche Sorge, Obhut und persönlicher Verkehr 4.1 Elterliche Sorge Die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes ändert nichts an der gemeinsamen elterlichen Sorge für die gemeinsame Tochter C., geb. aa. 2017. Entsprechend sind die Parteien verpflichtet, sämtliche wesentlichen Fragen der Pflege, Erziehung und Ausbildung abzusprechen.