«1. Der am 3. November 2020 geschlossene Teilvergleich wird gerichtlich genehmigt. Demnach gilt was folgt: "1. Aufhebung des gemeinsamen Haushalts Die Parteien halten fest, dass sie das Getrenntleben per 28. August 2020 aufgenommen haben und vereinbaren, auch weiterhin auf unbestimmte Zeit getrennt zu leben. 2. Wohnung Die Ehefrau verbleibt in der ehelichen Wohnung am Y.__. 3. Inventar und Mobiliar Die Parteien haben sich beim Auszug des Ehemannes bereits über die Zuweisung des Inventars und Mobiliars für die Dauer des Getrenntlebens geeinigt.