A. Mit Eingabe vom 3. September 2020 ersuchte B.__ (Berufungsbeklagte) das Kantonsgericht Nidwalden um Anordnung von Eheschutzmassnahmen nach Art. 175 ff. ZGB, namentlich um die Festsetzung der Ehegattenunterhaltsbeiträge sowie die Regelung des Unterhalts und der Obhut über die gemeinsame Tochter C.__, geb. aa. 2017.