Hinsichtlich der Übernahme der Operationskosten durch die Unfallversicherung ist also entscheidend, ob eine zuvor latente Operationsindikation durch die unfallbedingte Aktivierung des Vorzustands zur akuten geworden ist, der Zeitpunkt des (früher oder später vielleicht ohnehin notwendig gewordenen) Eingriffs mit anderen Worten durch das versicherte Trauma bestimmt wurde, oder aber ob der Operationsbedarf lediglich bei Gelegenheit der unfallbedingten kurativen und diagnostischen Handlungen entdeckt wurde, ohne dass auch nur der Zeitpunkt des Eingriffs einen inneren Zusammenhang mit dem Unfall aufwiese (ANDREAS TRAUB, Natürlicher