Andererseits notierte er am 27. Mai 2020, die Behauptung von D.__, es sei nur das Retinaculum genäht worden sei nicht korrekt, da die zerrissenen Bänder nach Durchtrennung der Haut und des subcutanen Gewebes sofort zum Vorschein gekommen seien, weil die Gelenkskapsel ebenfalls zerrissen gewesen sei. Das beim Operateur avisierte Bildmaterial ist nicht aktenkundig und wurde bei der abschliessenden Beurteilung offenbar nicht mitberücksichtigt (vgl. E. 4.16 und Suva -act. 60 ff.). Insofern ergeben sich zumindest geringe Zweifel an der Einschätzung des Kreisarztes.