5.1 Die kreisärztliche Beurteilung ist widersprüchlich. Einerseits stellt sich der Kreisarzt auf den Standpunkt, dass das Unfallereignis zu keinen zusätzlichen strukturellen Läsionen geführt habe, die objektivierbar wären. Im MRI seien keine neuen Bandläsionen zu erkennen (vgl. E. 4.1.8). Andererseits notierte er am 27. Mai 2020, die Behauptung von D.__, es sei nur das Retinaculum genäht worden sei nicht korrekt, da die zerrissenen Bänder nach Durchtrennung der Haut und des subcutanen Gewebes sofort zum Vorschein gekommen seien, weil die Gelenkskapsel ebenfalls zerrissen gewesen sei.