4.12 Der Kreisarzt G.__ hielt am 27. Mai 2020 auf Vorlage der Stellungnahme des Fusschirurgen D.__ und dessen Operationsberichts u.a. fest, es gebe keine Berichte von Dr. med. D.__ vor 5/2020 und die angebliche Dokumentation der Instabilität fehle. Die Behauptung von D.__, dass nur das Retinaculum genäht worden sei könne nicht stimmen, da die zerrissenen Bänder nach Durchtrennung der Haut und des subcutanen Gewebes sofort zum Vorschein gekommen seien, da die Gelenkskapsel ebenfalls zerrissen gewesen sei. Es seien die entsprechenden Berichte zu beschaffen und Dr. med. D.__ solle belegen, wie die Instabilität dokumentiert sei (z.B. gehaltene Aufnahme unter dem Bildwandler).