2.3 Strittig und zu prüfen ist, ob die Suva gestützt auf die vorliegenden Unterlagen zu Recht ihre Leistungspflicht per 15. Dezember 2019 eingestellt hat. 5 │ 17 3. 3.1 Nach Art. 6 Abs. 1 UVG gewährt die Unfallversicherung einer versicherten Person bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten Versicherungsleistungen im Sinne von Art. 10 ff. UVG, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. 3.2