2.2 Der Beschwerdeführer macht in der Beschwerde geltend, er habe 1993 und 1998 bei massiven Distorsionstraumata die Aussenbänder des linken Sprunggelenks rupturiert und sei beide Male operativ behandelt worden. Danach habe er trotz sehr hoher sportlicher Aktivität keinerlei Probleme gehabt. Das Distorsionstrauma vom 31. März 2019 habe eine erneute Aussenbandruptur zur Folge gehabt. Trotz ausgedehnter Physiotherapie sei eine erhebliche subjektive und objektive Instabilität im Sprunggelenk verblieben, so dass er im normalen Alltag und selbst in Wanderschuhen umgeknickt sei.