B. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob der Versicherte mit Eingabe vom 15. Juni 2020 Beschwerde (die zur Verbesserung retourniert und am 25. Juni 2020 erneut eingereicht wurde) und beantragte die Übernahme der Kosten für die Operation und deren noch unbezifferbaren Nachfolgekosten durch die Suva. C. Mit Beschwerdeantwort vom 18. August 2020 beantragte die Suva die Abweisung der Beschwerde bzw. Bestätigung des Einspracheentscheids vom 18. Mai 2020. D. Mit Replik vom 30. August 2020 bzw. Duplik vom 11. September 2020 erneuerten die Parteien ihre Anträge. 3 │ 17