Mit Verfügung vom 19. November 2019 teilte die Suva dem Versicherten mit, die heutigen Beschwerden seien gemäss Kreisarzt nicht mehr unfallbedingt. Der Fall werde daher per 15. Dezember 2019 abgeschlossen und der Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen abgelehnt. Für die geplante Operation könne sie daher nicht mehr aufkommen (Suva-act. 31). Die hiergegen erhobene Einsprache vom 18. Dezember 2019 wies die Suva mit Entscheid vom 18. Mai 2020 ab (Suva-act. 45).