Das Gutachten sei daher von seiner Leistungsfähigkeit im Alltag ohne Arbeitstätigkeit ausgegangen, anstatt in einem Vollpensum im Beruf. Zudem sei unbeachtet geblieben, dass trotz Behandlung mit Caserta (recte: Concerta) und trotz Mittagsruhezeit eine Schlafattacke sowie Kopfschmerzen aufgetreten seien, die durch eine Ruhezeit von 20 Minuten verschwinden würden. Trotzdem sei auf eine 100%ige Anwesenheit geschlossen worden, obwohl gleichzeitig ausreichend Pausen empfohlen worden seien. Zur Zumutbarkeit der Tätigkeit und der Belastung auf sein gesamtes Wohlbefinden sowie die langfristige Tragbarkeit würden keine Aussagen gemacht. 14