Richtig ist, dass der Otolaryngologe G.__ die Diagnose Neurofibromatose in seinem an den Neurochirurgen F.__ (vgl. E. 4.1) gerichteten Schreiben vom 11. Mai 2015 erwähnt (IV-act. 310 S. 6). Konkret führt dieser unter dem Titel «psychosoziale Situation» u.a. aus, der Versicherte leide «an einer Neurofibromatose an den Folgen des Akustikusneurinoms». Die Neurofibromatosen sind eine Gruppe von genetischen Erkrankungen die das Nervensystem betreffen. Klinisch von Bedeutung ist die Neurofibromatose vom Typ 2 (zentraler Typ) der sich klinisch v.a. als Vestibularisschwannom zeigt (Pschyrembel, 268. A., 2020, S. 1220).