mit erheblicher Tagesschläfrigkeit begründet. Es wird erwähnt, dass sich die Persönlichkeitsstruktur des anfänglich motivierten, sich – im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit – eventuell selbst überschätzenden Versicherten aufgrund der Erkrankung und beruflichen Misserfolge akzentuiert habe. 5. 5.1 Der Beschwerdeführer erachtet das Gutachten als unvollständig, unschlüssig und nicht nachvollziehbar und rügt, zwar variantenreich aber wiederholend, dieselben Aspekte. Zunächst macht er geltend, die Gutachter hätten den Abbruch des Arbeitsversuches bzw. dessen Gründe nicht abgeklärt und berücksichtigt. 12