gemäss Vorbescheid sei für den Versicherten unzumutbar. Aufgrund der Arbeitsversuche müssten nun die Fakten zur Kenntnis genommen werden und die Arbeitsfähigkeit und vor allem auch die Präsenzzeit entsprechend reduziert werden, da es nicht zumutbar sei, dass der Versicherte zu 100% bei der Arbeit anwesend sein müsse und die restliche Zeit des Lebens total übermüdet sei. Die teilweise Arbeitsunfähigkeit wird hauptsächlich mit der (unheilbaren) Narkolepsie Typ II mit erheblicher Tagesschläfrigkeit begründet.