In seiner letzten regulären Tätigkeit als Lüftungsmonteur sei der Versicherte aus polydisziplinärer Sicht zu 60% arbeitsfähig, sofern die Tätigkeit die genannten Einschränkungen erlaube. Hierbei sei die Anwesenheit entsprechend einem 100%- Pensum möglich, die Leistung jedoch auf 60% eingeschränkt.