4.8 Die Schlafmedizinerin Dr. med. J.__ bestätigte in ihrem Verlaufsbericht vom 2. Februar 2018 (IV-act. 279) die bereits gestellten Diagnosen (vgl. vorstehende E. 4.4). Sie hielt eine ungenügende CPAP-Compliance des Beschwerdeführers fest. Zur Arbeitsfähigkeit äusserte sie sich nicht. 4.9 Das polydisziplinäre Gutachten der E.__ vom 17. Juli 2018 (IV-act. 297) basiert auf den Untersuchungen der Internistin Dr. med. K.__, des Neurologen Dr. med. L.__, des Pneumologen Dr. med. M.__ und der Psychiaterin Dr. med. Ulrike N.__. Die Gutachter hielten in ihrer integrativen medizinischen Beurteilung folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit fest (S. 10 f.):