4.7 Im ärztlichen Beiblatt für Eingliederung/Rente vom 29. Juni 2017 (IV-act. 256) notierte Prof. F.__, es bestehe neurochirurgisch eine verminderte Leistungsfähigkeit von 40%. Dem Versicherten seien während täglich 4-6 Stunden Tätigkeiten an festen Arbeitsplätzen ohne Maschinen oder Fahrzeuge zumutbar, wobei auf die Grunderkrankung (Narkolepsie) sowie 10 Gleichgewichtsstörungen und die einseitige Ertaubung Rücksicht zu nehmen sei (angemessene Tätigkeit zumutbar). Der Gesundheitszustand sei stationär, die Diagnosen unverändert.