4.6 In seinem IV-Arztbericht vom 15. Mai 2017 (IV-act. 251) bestätigte der Schlafmediziner Prof. I.__ die auf die Arbeitsfähigkeit auswirkende Diagnose der monosymptomatischen Narkolepsie. Das obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom habe keine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. In der zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Monteur bestehe eine Arbeitsunfähigkeit von 20%. Die bisherige Tätigkeit sei aus medizinischer Sicht ab sofort möglich. Es bestehe keine verminderte Leistungsfähigkeit.