Vestibularis-Schwannom links, sich manifestierend durch Hörminderung, sowie eine monosymptomatische Narkolepsie Die Manifestation der Hörstörung zirka 18 Monate vor der Operation habe keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Der Versicherte sei im Zeitraum vom 18. März 2015 bis zum 31. März 2016 in ambulanter, zeitweise stationärer Behandlung gewesen. Aufgrund des Ausfalls des Gleichgewichtsinns sowie der Hörnerven links bestehe bis auf Weiteres eine 40%ige Arbeitsunfähigkeit. Mit einer Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Umfang von 50% könne zu gegebener Zeit (18 Monate nach der Operation) gerechnet werden.