4.2 In seinem zu Handen der IV-Stelle verfassten Arztbericht vom 3. Juli 2015 (IV-act. 66) attestierte Dr. med. G.__, Facharzt für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals und Gesichtschirurgie, dem Beschwerdeführer eine durch die Narkolepsie bedingte Arbeitsunfähigkeit von 50%. Weiter hält er ein Akustikusneurinom links mit Ertaubung seit Jugendzeit und den Verdacht einer Persönlichkeitsänderung fest. Die Behandlung mit Operation des Akustikusneurinoms sei abgeschlossen, wobei der Defekt beständig sei. Gleiches gelte für die Narkolepsie. Der Beschwerdeführer sei vom 9. Dezember 2014 bis zum 28. Mai 2015 in ambulanter bzw. vom 15. bis zum 25. April 2015 in stationärer Behandlung gewesen.