3. 3.1 Die IV-Stelle stützte sich im Wesentlichen auf die polydisziplinäre Beurteilung der E.__ vom 17. Juli 2019. Demgemäss sei der Versicherte aufgrund eines Gesundheitsschadens in seiner Arbeits- und Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Die Tätigkeit als LKW-Chauffeur sei ihm nicht mehr zumutbar. In seiner Tätigkeit als Lüftungsmonteur oder einer anderen leidensangepassten Tätigkeit sei ihm hingegen eine Anwesenheit am Arbeitsplatz zu 100% möglich, bei einer reduzierten Leistungsfähigkeit von 40%. Ausgehend von einem Valideneinkommen von Fr. 67'981.– bzw. einem Invalideneinkommen von Fr. 40'789 ergebe sich ein Invaliditätsgrad von 40% (IV-act. 343 f.).