«1. Die angefochtenen Verfügungen vom 11.08.2019 [recte: 2020] seien aufzuheben. 2. Die Vorakten bei der Ausgleichskasse Nidwalden seien beizuziehen. 2. Dem Beschwerdeführer und Tochter B.__ seien die versicherten Leistungen zu erbringen. Insbesondere sei ab dem 01.07.2017 eine Rente von mindestens 50% zu erbringen und die Kinderrente entsprechend zu erhöhen. 3. Es sei ein leidensbedingter Abzug von 20% zu gewähren. 4. Es sei ein Gerichtsgutachten einzuholen.