(IV-act. 341). Die IV-Stelle Nidwalden erliess am 11. August 2020 eine neue Verfügung (IVact. 344). Der Beschwerdeführer ist der Kindesvater von B.__, geb. 1999, weshalb die IV-Stelle gleichentags mit separater Verfügung hinsichtlich der ordentlichen Kinderrente verfügte (IVact. 343). B. Gegen diese Verfügungen liess der Versicherte mit Eingabe vom 9. September 2020 beim Verwaltungsgericht Nidwalden Beschwerde mit folgenden Anträgen stellen (amtl. Bel. 1):