Dagegen erhob dieser mit Schreiben vom 29. August 2018 Einwand (IVact. 302). Nachdem die IV-Stelle mit Verfügung vom 1. April 2019 ihren Vorbescheid zunächst bestätigt hatte (IV-act. 315), revidierte sie diesen und sprach mit Verfügung vom 1. Mai 2019 die Viertelsrente neu ab 1. Juli 2017 zu (IV-act. 320). Der Rentenbetrag wurde durch die IV- Stelle für Versicherte im Ausland IVST nach entsprechender Mitteilung an die Ausgleichskasse mit Verfügung vom 31. Juli 2019 festgesetzt (IV-act. 328). Das Bundesverwaltungsgericht kassierte die Verfügung mit Urteil C-4735/2019 vom 11. Mai 2020 und wies die Sache zurück 3