das Job-Coaching lief Ende 2017 ebenfalls aus (IV-act. 275). Nach Abbruch des Arbeitsversuches erfolgte die Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bzw. bei der Arbeitslosenversicherung (IV-act. 274 S. 7). In der Folge wurde auf weitere berufliche Massnahmen verzichtet, die Rentenprüfung eingeleitet (IV-act. 274 S. 7) und das polydisziplinäre Gutachten der E.__ vom 17. Juli 2018 veranlasst (IV-act. 297). Mit Vorbescheid vom 29. August 2018 wurde dem Versicherten die Ausrichtung einer Viertelsrente ab dem 1. September 2017 in Aussicht gestellt (IV-act. 301). Dagegen erhob dieser mit Schreiben vom 29. August 2018 Einwand (IVact. 302).