A. Der 1970 geborene A.__ (Beschwerdeführer/Versicherter) meldete sich erstmals am 13. April 2007 wegen einer Narkolepsie sowie einem obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom zum Bezug von Leistungen der Invalidenversicherung an (IV-act. 1). Die (damals zuständige) IV-Stelle Luzern nahm in der Folge entsprechende Abklärungen vor (IV-act. 3 ff.). Sie verneinte einen Anspruch auf Hilfsmittel (Schlafmaske; IV-act. 18), gewährte jedoch per 29. Februar 2008 Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche (Arbeitsvermittlung; IV-act. 30).