3.3 3.3.1 Der Kläger begründet seinen Anspruch damit, dass der Beklagte durch den mangelnden Gesundheitsschutz seine Kontroll- und Fürsorgepflichten gemäss Art. 17 PersG verletzt habe. Er habe durchgehende, nicht mit zusätzlicher Erholungszeit kompensierte Arbeitseinsätze in der Nacht und an Ruhetagen geleistet, ohne dass der Arbeitgeber entsprechende Massnahmen zum Schutz seiner Persönlichkeit (Gesundheit und Sozialleben) getroffen habe.