Ferienanteil]) gegenüber. Summa summarum hätte der Kläger mit der Vereinbarung auf einen Betrag von Fr. 4'025.10 (Fr. 31'518.65 - Fr. 27'493.55), entsprechend auf rund 12.77% seiner aufsummierten Forderung (Fr. 4'025.10/Fr. 31'518.65*100%), verzichtet. Diesem Verzicht stand jedoch ein (angemessener) Gegenwert gegenüber: Der Beklagte bot Hand für eine schnelle, unbürokratische Lösung mit einer unverzüglichen Auszahlung der vollständigen, vom Kläger eingegebenen Forderung, wobei der Beklagte dem Kläger zusätzlich – ohne ausdrückliche Verpflichtung – einen Ferienanteil ausrichtete.