2.5 2.5.1 Nachdem die klägerische Forderung nach kumulativer Auszahlung von Ruhetags- und Nachtzulagen unberechtigt ist, könnte offenbleiben, ob die von den Parteien am 6./19. Juni 2018 abgeschlossene Vereinbarung über Nachzahlungen mit Saldoklausel gestützt auf Art. 341 OR nichtig ist, wie der Kläger geltend macht. Der damals errechnete Betrag ist entgegen der Ansicht des Klägers nicht falsch berechnet worden. Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen lediglich der Vollständigkeit halber: Am 6. Juni 2018 schlossen der Kläger und der Beklagte eine «Vereinbarung über die Nachzahlung von Inkonvenienzen» ab.