2.3.3 Nachdem sich die anwendbaren Gesetzesbestimmungen nicht explizit zur strittigen Frage, ob die Ruhetags- und Nachtarbeitszulagen kumulativ zu entrichten seien, äussern, ist die Antwort durch Auslegung zu ermitteln. Ausgangspunkt der Gesetzesauslegung bildet der Wortlaut. Ist dieser unklar oder sind verschiedene Auslegungen möglich, so muss das Gericht unter Berücksichtigung der weiteren Auslegungselemente (historisches, teleologisches und systematisches) nach der wahren Tragweite der Norm suchen, wobei bei der Auslegung von Gesetzesnormen ein pragmatischer Methodenpluralismus zu befolgen ist;