Die Auszahlung der Inkonvenienzzulagen von Fr. 25'000.– im Juni 2018 beruhe auf einer ungenauen bzw. falschen Berechnung. Einerseits seien die Zulagen für Nacht- und Ruhetagsarbeit lediglich alternativ gewährt, andererseits sei für die Ruhetage mit Fr. 6.50/h, anstatt mit Fr. 6.00/h gerechnet worden. Er sei der Ansicht, dass die Saldoklausel gemäss Art. 341 OR nichtig sei und ihm für diesen Zeitraum für geleistete Ruhetagsnachtarbeit kumulativ zu den Nachtzulagen Ruhetagszulagen auszurichten seien. 6 I 19