F. Mit Zwischenentscheid vom 14. September 2020 (amtl. Bel. 11) entschied das Verwaltungsgericht Nachfolgendes: 1. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 2. Juni 2020 wird als verwaltungsrechtliche [recte: verwaltungsgerichtliche] Klage entgegengenommen (Konversion) und es wird auf die Sache eingetreten. 2. Der Beklagte ist berechtigt, innert 20 Tagen eine Rechtsantwort in materieller Hinsicht zu erstatten. 3. Die Kosten eines Zwischenentscheides werden mit dem Endentscheid festgesetzt und verlegt. 4. [Zustellung …]. G. Am 27. Oktober 2020 erstattete der Beklagte seine Rechtsantwort (amtl. Bel. 12), wobei er seine Anträge wie folgt anpasste: