Am 26. März 2020 wandte sich der Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Nicolas Pfister, in einem Schreiben an den Beklagten, um wiederum Entschädigungen für Inkonvenienzen und Erholungszeit (inkl. Pausen) geltend zu machen, insbesondere auch für die Zeit vor Mai 2018 (KB 11). Das Gesuch des Klägers wurde anlässlich der Regierungsratssitzung vom 5. Mai 2020 behandelt. In der Folge erging gleichentags ein Schreiben an den Kläger, in welchem ihm seitens des Landammannes und des Regierungsrates Nidwalden mitgeteilt wurde, dass sein Gesuch abgewiesen wird (KB 1). B. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 2. Juni 2020 liess der Kläger folgende Anträge stellen (amtl. Bel. 1):