3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 4. Zustellung dieses Entscheides an: Stans, 29. März 2021 OBERGERICHT NIDWALDEN Beschwerdeabteilung in Zivilsachen Die Präsidentin lic. iur. Livia Zimmermann Die Gerichtsschreiberin MLaw Carmen Meier Versand: