_ habe den Mietvertrag übernommen. Betreibende und Gesuchstellerin des Rechtsöffnungsbegehrens sei A.__ persönlich. Da gemäss Mietvertrag die Erbengemeinschaft C.__ als Gläubigerin, vertreten durch A.__, erscheine, die Betreibung und das Rechtsöffnungsverfahren jedoch von dieser persönlich eingeleitet worden sei, habe sie nachzuweisen, dass sie Rechtsnachfolgerin der Erbengemeinschaft geworden sei.