Mit Gesuch vom 10. Dezember 2020 beantragte die Beschwerdeführerin beim Kantonsgericht Nidwalden definitive Rechtsöffnung für den Betrag von EUR 2'717.44 nebst Zins zu 8.68 % seit dem 31. Mai 2020, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdegegners. In der Folge reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 29. Dezember 2020 weitere Belege ein und erhöhte die Forderung um den Betrag von EUR 1'618.07. Der Beschwerdegegner beantragte mit Schreiben vom 5. Januar 2021 sinngemäss die Abweisung des Begehrens.