Im vorinstanzlichen Expertiseauftrag vom 27. August 2015 wurden dem Gutachter vonseiten der Berufungsbeklagten vier Expertenfragen ohne Unterfragen und vonseiten des Berufungsklägers 23 Expertenfragen mit knapp 50 Unterfragen zugestellt. Von den 23 vom Berufungskläger gestellten Expertenfragen betrafen deren drei den vorliegend streitbefangenen Werkvertrag BKP 211 (Wand Untergeschoss [Frage Nr. 20], Abweichungen vom Werkvertrag BKP 211 [Nrn. 21 f.]) und deren 20 den Werkvertrag BKP 226.2 (Fassade [Fragen Nrn. 1–10], Brüstung Attikageschoss [Nrn. 11–14], Chromstahlabschlüsse und Notüberläufe Attikageschoss [Nrn. 15–19], Sanierungsmassnahmen [Nr. 23]).