32 [E-Mail von J.__ namens der Berufungsbeklagten an B.A.__ namens des Berufungsklägers vom 24. Juli 2012]). 7.4.2.6 Die erste Voraussetzung von Art. 152 Abs. 1 SIA-Norm 118 ist erfüllt. Das Werk ist abgenommen. 7.4.3 Übergabe Schlussrechnung, Ablauf Prüfungsfrist (Art. 152 Abs. 1, zweiter Spiegelstrich) Der rückbehaltene Betrag wird zur Zahlung fällig, wenn als zweite, kumulativ zu erfüllende Voraussetzung die Schlussrechnung im Sinne von Art. 154 Abs. 1 SIA-Norm 118 übergeben worden und die Prüfungsfrist nach Art. 154 Abs. 2 bzw. Art. 155 Abs. 2 SIA-Norm 118 abgelaufen ist (Art. 152 Abs. 1, zweiter Spiegelstrich SIA-Norm 118).